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   EuGH, 20.10.1987 - 119/86   

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https://dejure.org/1987,2087
EuGH, 20.10.1987 - 119/86 (https://dejure.org/1987,2087)
EuGH, Entscheidung vom 20.10.1987 - 119/86 (https://dejure.org/1987,2087)
EuGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - 119/86 (https://dejure.org/1987,2087)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Spanien / Rat und Kommission

    BEITRITTSAKTE VON 1985, ARTIKEL 81, 83 UND 85; VERORDNUNG NR . 569/86 DES RATES, VERORDNUNGEN NRN . 574/86, 624/86, 641/86, 643/86 UND 647/86 DER KOMMISSION
    1 . BEITRITT NEUER MITGLIEDSTAATEN ZU DEN GEMEINSCHAFTEN - SPANIEN - LANDWIRTSCHAFT - ÜBERGANGSMASSNAHMEN - ERGÄNZENDER HANDELSMECHANISMUS - LIZENZ - UND KAUTIONSSYSTEM - ABWEICHUNG VOM NORMALEN SYSTEM DES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDELS - RECHTMÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Spanien / Rat und Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage des Königreiches Spanien auf Nichtigerklärung von Verordnungen für den Handelsmechanismus; Möglichkeit des Verstoßes gegen die Vorschriften zum freien Warenverkehr durch die Einführung eines auf der Erteilung von Lizenzen und der Hinterlegung einer Kaution ...

  • Judicialis

    EG Art. 230; ; EG Art. 23; ; EWG Art. 173; ; EWG Art. 9; ; EWG Art. 85; ; Beitrittsakte Art. 83

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEITRITT NEUER MITGLIEDSTAATEN ZU DEN GEMEINSCHAFTEN - SPANIEN - LANDWIRTSCHAFT - ÜBERGANGSMASSNAHMEN - ERGÄNZENDER HANDELSMECHANISMUS - LIZENZ - UND KAUTIONSSYSTEM - ABWEICHUNG VOM NORMALEN SYSTEM DES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDELS - RECHTMÄSSIGKEIT - [BEITRITTSAKTE ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Landwirtschaftliche Erzeugnisse - Grundregeln und praktische Durchführungsbestimmungen des in der Akte über den Beitritt des Königreichs Spanien vorgesehenen ergänzenden Handelsmechanismus.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 4121
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • EuG, 06.03.2003 - T-228/99

    DAS GERICHT ERKLÄRT WEGEN UNZUREICHENDER BEGRÜNDUNG DIE ENTSCHEIDUNG DER

    Soweit mit der Rüge eine sachlich falsche Begründung beanstandet wird, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung auch dann, wenn eine Begründungserwägung einer streitigen Handlung einen sachlichen Irrtum enthält, dieser Formfehler gleichwohl nicht zur Nichtigerklärung dieser Handlung führen kann, wenn die übrigen Erwägungen für sich genommen eine ausreichende Begründung enthalten (Urteile des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1987 in der Rechtssache 119/86, Spanien/Rat und Kommission, Slg. 1987, 4121, Randnr. 51, und des Gerichts vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen T-129/95, T-2/96 und T-97/96, Neue Maxhütte Stahlwerke und Lech-Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-17, Randnr. 160).
  • EuG, 12.07.2006 - T-253/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT MACHT WEITERE DARLEGUNGEN ZU DEN RECHTEN DER

    Nach der Rechtsprechung kann ein Formfehler, der darin besteht, dass eine Verordnung in einer ihrer Begründungserwägungen einen tatsächlichen Irrtum enthält, nicht zu deren Nichtigerklärung führen, wenn ihre übrigen Erwägungen bereits für sich genommen eine ausreichende Begründung enthalten (Urteil des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1987 in der Rechtssache 119/86, Spanien/Rat und Kommission, Slg. 1987, 4121, Randnr. 51, und Urteil des Gerichts vom 21. Januar 1999 in den Rechtssachen T-129/95, T-2/96 und T-97/96, Neue Maxhütte Stahlwerke und Lech-Stahlwerke/Kommission, Slg. 1999, II-17, Randnr. 160).
  • EuGH, 26.06.2012 - C-335/09

    Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Die Republik Polen ergänzt, dass sich der Gedankengang, den der Gerichtshof im Urteil vom 20. Oktober 1987, Spanien/Rat und Kommission (119/86, Slg. 1987, 4121), verfolgt habe, nicht auf den vorliegenden Fall übertragen lasse, da die Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik und die Anpassungen der Verträge (ABl. 1985, L 302, S. 23, im Folgenden: Beitrittsakte von 1985) eine ausdrückliche Ermächtigung zum Erlass eines ergänzenden Handelsmechanismus enthalten habe.
  • EuG, 21.01.1999 - T-129/95

    STAATLICHE BEIHILFEN IN HÖHE VON ÜBER 275 MILLIONEN DM FÜR RECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Darüber hinaus ergibt sich auch aus der Rechtsprechung (vgl. Urteil desGerichtshofes vom 20. Oktober 1987 in der Rechtssache 119/86, Spanien/Rat undKommission, Slg. 1987, 4121, Randnr. 51), daß auch dann, wenn eineBegründungserwägung der streitigen Handlung einen tatsächlichen Irrtum enthält,dieser Formfehler nicht zur Nichtigerklärung dieser Handlung führen kann, wenndie übrigen Erwägungen bereits für sich genommen eine ausreichende Begründungenthalten.
  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Ist dies der Fall, kann dieses System nämlich im Grundsatz nicht als den Bestimmungen des Vertrags und der Beitrittsakte über das Verbot von Zöllen zuwiderlaufend beanstandet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 20. Oktober 1987, Spanien/Rat und Kommission, 119/86, Slg. 1987, 4121, Randnr. 15).
  • EuG, 03.12.2002 - T-181/02

    Neue Erba Lautex / Kommission

    Selbst wenn die Kommission fälschlich von einer Unternehmensgruppe ausgegangen sein sollte, würde es sich überdies um einen Formfehler handeln, der nicht zur Nichtigkeit der streitigen Entscheidung führen könnte, da ihre übrigen Erwägungen ausreichten, um den verfügenden Teil zu rechtfertigen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1987 in der Rechtssache 119/86, Spanien/Rat und Kommission, Slg. 1987, 4121, Randnr. 51).
  • EuG, 12.07.2001 - T-12/99

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN VON RJB MINING GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER

    Sie kann daher nicht zur Nichtigerklärung dieser Entscheidung führen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1987 in der Rechtssache 119/86, Spanien/Rat und Kommission, Slg. 1987, 4121, Randnr. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-27/90

    Société industrielle de transformation de produits agricoles (SITPA) gegen Office

    (37)vgl. das Urteil vom 20. Oktober 1987 in der Rechtssache 119/86 -- Spanien gegen Rat und Kommission -- Slg. 1987,.
  • EuG, 31.01.2007 - T-362/04

    Minin / Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

    Nach der Rechtsprechung kann ein Formfehler, der darin besteht, dass eine Verordnung in einem ihrer Erwägungsgründe einen tatsächlichen Irrtum enthält, nicht zu ihrer Nichtigerklärung führen, wenn die übrigen Erwägungsgründe bereits für sich genommen eine ausreichende Begründung enthalten (Urteil des Gerichtshofs vom 20. Oktober 1987, Spanien/Rat und Kommission, 119/86, Slg. 1987, 4121, Randnr. 51, und Urteil des Gerichts vom 21. Januar 1999, Neue Maxhütte Stahlwerke und Lech-Stahlwerke/Kommission, T-129/95, T-2/96 und T-97/96, Slg. 1999, II-17, Randnr. 160).
  • EuG, 19.09.2006 - T-166/01

    Lucchini / Kommission - EGKS - Staatliche Beihilfen - Umweltschutzbeihilfen -

    Darüber hinaus führe ein Mangel in der Begründung nicht immer zur Nichtigerklärung, sofern der verbleibende Teil der Begründung eine ausreichende Grundlage für den Erlass des Rechtsakts biete (Urteil des Gerichtshofes vom 20. Oktober 1987 in der Rechtssache 119/86, Spanien/Rat und Kommission, Slg. 1987, 4121).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1994 - C-353/92

    Republik Griechenland gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigkeitsklage -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1990 - C-46/89

    Société d'initiatives et de coopération agricoles und Société d'intérêt

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